Wenn Eltern sich trennen, stellt dies sowohl Kinder als auch Eltern vor eine große Herausforderung. Die Art und Weise, wie Kinder mit dem Verlust der vertrauten Familiensituation umgehen und inwiefern sie sich mit der neuen Lebenssituation zurechtfinden, hängt maßgeblich vom Verhalten der Eltern, sowie deren angemessenem Umgang mit Gefühlen ab.
Der Gesetzgeber verpflichtet Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung, sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen. Die Teilnahme an dieser Beratung haben die Eltern gegenüber dem Gericht durch Vorlage einer Bestätigung glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern.
Im Zuge der Beratung (einzeln, Elternpaar oder Gruppe) bekommen Sie Informationen über die typischen Gefühlen, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und Sie erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können.
Die verpflichtende Beratung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG kann einzeln, mit beiden Elternteilen oder in der Gruppe in Anspruch genommen werden. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.
Weitere Informationen auf der Website des BM für Arbeit, Familie und Jugend
