Die Grundlage meiner psychotherapeutischen Tätigkeit bildet die humanistische Fachrichtung: Das Psychodrama, eine in Österreich anerkannte psychotherapeutische Methode, welche von Jakob Levy Moreno (1889-1974) in Wien und ab 1925 in den USA entwickelt wurde. Das Psychodrama gilt als eine der ältesten Psychotherapieformen, die weltweit Verbreitung gefunden hat.
Ziel der psychodramatischen Arbeit ist die Entfaltung und Erhaltung der Spontaneität, als Voraussetzung für Kreativität in der Gestaltung der unterschiedlichen Lebensrollen und zur Förderung der Handlungsbereitschaft im Hier und Jetzt.
Psychodrama wird sowohl in der Einzeltherapie (Monodrama), der Paartherapie, als auch in der Gruppentherapie erfolgreich angewandt.
Der Erfolg und die Dauer der Psychotherapie ist gebunden an den Wunsch und die Freiwilligkeit der Klientin / des Klienten sich zu verändern, sowie die Bereitschaft sich mit den eigenen Gefühlen und dem Erleben im Alltag auseinanderzusetzen und dabei entsprechende Unterstützung anzunehmen.

"Der Weg ist das Ziel." (Konfuzius)
Häufig gestellte Fragen:
Psychotherapie gilt im Gesundheitsbereich als eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinisch-psychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).
Ziel einer Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.
Psychotherapie findet in der Beziehung zwischen der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten und der Patientin bzw. dem Patienten statt.
Der Begriff „Psychotherapie“ stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet ursprünglich, den ganzen Menschen, das heißt seine Seele, sein Gemüt, seinen Verstand, seine Lebenskraft, zu unterstützen, zu heilen, zu pflegen und auszubilden.
Der Ablauf einer Psychotherapie ist nicht festgelegt. Wie sie verläuft, hängt von der jeweiligen Persönlichkeit und vom Miteinander der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten und Ihnen ab. Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut geben die Lösung eines Problems nicht vor. Mit ihrem Wissen über seelische Störungen begleitet Sie die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut bei Ihrer Entwicklung und bei Ihrer Suche nach der für Sie passenden Problemlösung und Veränderung.
Über das Verstandenwerden in einer vertrauensvollen Beziehung können Sie sich selbst verstehen und helfen lernen, vor allem in den Bereichen, die Sie selbst an sich ablehnen. Das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist daher auch nicht vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten besprochen. Im Laufe der Psychotherapie kann sich dieses Ziel wieder verändern.
Es gibt verschiedene psychotherapeutische Methoden und damit nicht nur eine Art von Psychotherapie. Im Zentrum stehen aber in allen Psychotherapien das Gespräch und der Austausch mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten. Je nach psychotherapeutischer Methode kann dieser Austausch durch Übungen unterstützt und gefördert werden.
Eine psychotherapeutische Behandlung kann dann angezeigt sein, wenn Sie seelische Leidenszustände und Probleme allein oder mit der Hilfe von Freunden nicht mehr bewältigen können. Wenn diese Probleme immer wieder auftreten, kann das ein Zeichen dafür sein, dass ein ungelöster innerer Konflikt dahintersteht.
Eine Psychotherapie kann – unabhängig von einer allenfalls notwendigen ärztlichen Behandlung – bei folgenden Problemen sinnvoll sein:
Ängste, die Ihre Lebensqualität einschränken
Belastende Zwangsgedanken und Zwangshandlungen wie z. B. immer wiederkehrende Gedanken, der Drang, sich immer wieder zu waschen oder zuzusperren usw.
Depressionen
Süchte wie z. B. Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Essen, Spielen, Drogen usw.
Psychosomatische Erkrankungen, also Krankheiten, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen. Das können z. B. Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre, entzündliche Darmerkrankungen, Migräne, Magersucht, Fettsucht, Ess-und Brechsucht, Asthma bronchiale, Bluthochdruck und Allergien sein.
Funktionelle Störungen, das sind häufig wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben, wie z. B. Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, sexuelle Probleme, Atemnot, Herzbeschwerden und Verspannungen. Diese Symptome können aber auch durch eine körperliche Erkrankung hervorgerufen werden.
Belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen wie z. B. bei schweren oder chronischen Erkrankungen, bei einer Behinderung, beim Verlust von Partnern, Kindern oder Eltern oder auch beim Verlust des Arbeitsplatzes
Probleme und Krisen in der Partnerschaft und in der Familie wie z. B. sexuelle Probleme, nicht mehr miteinander reden können, Trennung und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern
Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht: Psychotherapie kann in jedem Lebensalter hilfreich sein.
Ob eine Psychotherapie eine sinnvolle Behandlung bei einem Problem darstellt und ob auch andere Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte, Ärztinnen oder klinische Psychologen, klinische Psychologinnen, konsultiert werden sollen, wird insbesondere im Rahmen des Erstgesprächs mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten geklärt.
Eine Psychotherapie ist auch hilfreich für Menschen, die sich selbst besser kennen lernen wollen, ihre persönliche Entwicklung fördern möchten und ihr Selbstwertgefühl und ihre Lebensfreude steigern wollen. In diesem Fall liegt möglicherweise keine sogenannte krankheitswertige Störung vor. Eine Mitfinanzierung der Psychotherapie durch die Krankenkasse ist dann nicht möglich.
Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie, das ist die freiwillige Berufsvertretung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, nennt eine Reihe von Problemen, bei denen es sinnvoll sein kann, sich an eine Psychotherapeutin oder an einen Psychotherapeuten zu wenden.
Gemäß § 45 des Psychotherapiegesetzes (PthG) bin ich verpflichtet, alle Informationen, welche Sie mir im Rahmen der Psychotherapie anvertrauen, streng vertraulich zu behandeln. Ich biete Ihnen daher einen geschützten Rahmen für Ihre Anliegen und persönliche Themen.